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Einbauhinweise im Überblick


Einbauhinweise für KSB und KSBplus

Verlegung wie DIN-Bordstein

1. Für den Einbau von Bordsteinen in Verkehrsflächen gilt die DIN 18318. Demnach sind Bordsteine höhen- und fluchtgerecht auf ein mindestens 20 cm dickes und frostsicheres Fundament mit Rückenstütze aus Beton C12/15 zu versetzen. Beim Einbau der Bordsteine darf der Beton für Fundament und Rückenstütze noch nicht abgebunden sein, damit eine gute Haftung zwischen dem vorgefertigten Bauteil und dem örtlich eingebauten Frischbeton entsteht. Die Rückenstütze ist in der gesamten Höhe mindestens 15 cm dick auszuführen. Die Oberkante der Rückenstütze richtet sich nach der angrenzenden Flächenbefestigung. Einen entsprechenden Einbauvorschlag finden Sie auf der Rückseite.

Gemäß EN 1340 beträgt die Bordsteinlänge in der Regel 100 cm, inkl. einer Fuge von 5 mm. Die Fuge dient dem Ausgleich von Maßtoleranzen und ist an jedem Stoß einzuhalten. Da sich in der Praxis häufig etwas größere Fugenbreiten ergeben, raten wir mit dem Versetzen an evtl. vorhandenen Festpunkten zu beginnen. Die Fugen dürfen nicht mit Mörtel ausgefugt werden. Wir empfehlen das Schließen der Fugen durch die Verwendung von elastischen Fugenscheiben (durch PROFILBETON lieferbar, Fixierung durch doppelseitiges Klebeband) oder die Verfugung mit geeignetem elastischen Fugendichtstoff z. B. SIKA: Sikaflex Pro 3WF (Verarbeitung und Fugenbreite nach Herstellerangaben).

2. Sämtliche Arbeiten sind so durchzuführen, dass keine Beschädigung der Profilsteine erfolgt, insbesondere der Kanten und Sichtflächen. Beim Ausrichten der Bordsteine muss die Oberfläche zum Schutz vor Beschädigungen mit einer Gummimatte o.Ä. abgedeckt werden! An den Bordstein anschließende Beläge sind so einzubauen, dass sie auch nach dem Verdichten nicht tiefer/höher als Oberkante Bordstein liegen, da es sonst zu Beschädigungen der Kanten und Oberflächen kommt. Beim Verdichten der Beläge ist besonders darauf zu achten, dass der Kasseler Sonderbord® vom Verdichtungsgerät nicht überfahren und dadurch beschädigt wird.

3. Es sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie die Regeln der Arbeitssicherheit zu beachten.

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Baustellenfoto mit gesetzten KSBplus-Steinen
Baustellenfoto mit Arbeitern die einen Stein setzen
Baustellenfoto eines Wasserablauf-Elements
Foto einer fertigen Bushaltestelle mit KSB

Einbauhinweise zum Kasseler Querungsbord®

1. Für den Einbau von Bordsteinen in Verkehrsflächen gilt die DIN 18318. Demnach sind Bordsteine höhen- und fluchtgerecht auf ein mindestens 20 cm dickes und frostsicheres Fundament mit Rückenstütze aus Beton C12/15 zu versetzen. Beim Einbau der Bordsteine darf der Beton für Fundament und Rückenstütze noch nicht abgebunden sein, damit eine gute Haftung zwischen dem vorgefertigten Bauteil und dem örtlich eingebauten Frischbeton entsteht. Die Rückenstütze ist in der gesamten Höhe mindestens 15 cm dick auszuführen. Die Oberkante der Rückenstütze richtet sich nach der angrenzenden Flächenbefestigung. Einen entsprechenden Einbauvorschlag finden Sie auf der Rückseite.

Gemäß EN 1340 beträgt die Bordsteinlänge in der Regel 100cm in kl. Fuge von 5mm. Die Fuge dient dem Ausgleich von Maßtoleranzen und ist an jedem Stoß einzuhalten. Da sich in der Praxis häufig etwas größere Fugenbreiten ergeben, raten wir mit dem Versetzen an etwa vorhandenen Festpunkten zu beginnen. Die Fugen dürfen nicht mit Mörtel ausgefugt werden. Wir empfehlen das Schließen der Fugen durch Verwendung eines geeigneten elastischen Fugendichtstoffes z. B. SIKA: Sikaflex Pro 3WF (Verarbeitung und Fugenbreite nach Herstellerangaben).

2. Sämtliche Arbeiten sind so durchzuführen, dass keine Beschädigung der Profilsteine erfolgt, insbesondere der Kanten und Sichtflächen. An den Bordstein anschließende Beläge sind so einzubauen, dass sie auch nach dem Verdichten nicht tiefer als Oberkante Bordstein liegen, da es sonst zu Beschädigungen der Kanten und Oberflächen kommt. Beim Verdichten der Beläge ist besonders darauf zu achten, dass der Kasseler Querungsbord® vom Verdichtungsgerät nicht überfahren und dadurch beschädigt wird.

3. Es sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie Regeln der Arbeitssicherheit zu beachten.

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Einbauhinweise Bodenindikatoren

Verlegehinweise

Bei Beginn der Verlegearbeiten muss sichergestellt sein, dass der Unterbau ausreichend tragfähig ist bzw. dass die Tragschicht ausreichend bemessen und verdichtet wurde. Mängel des Unterbaus und der Tragschichten oder Verlege- und Einbaufehler, können auch bei einwandfreier Qualität der Betonerzeugnisse zu deren Beschädigungen führen.

Bodenindikatoren sind gemäß den Vorgaben der DIN 32984 basisbündig zu den angrenzenden Bodenbelägen zu verlegen. Die Fugenachsen müssen einen gleichmäßigen Verlauf aufweisen. Nach DIN 18318 ist ein Fugenmaß von 3 bis 5 mm einzuhalten. Eine fugenlose Verlegung der Platten ist nicht zulässig, weil dadurch Schäden in Form von Kantenabplatzungen entstehen können.

Es ist auf passgenaue Anschlüsse mit den erforderlichen Schnitten zu achten. Demnach sind Plattenzwickel, deren kürzere Seite weniger als der Hälfte der größten Kantenlänge der ungeschnittenen Platte entspricht, zu vermeiden.

Zum Verfugen darf nur geeignetes Fugenmaterial (hell, nicht verfärbend) verwendet werden.

Verdichten der Plattenfläche

Beim Einrütteln der Bodenindikatoren dürfen keine Vibriationsplatten in Einsatz gebracht werden. Es ist eine hammerfeste Verlegung erforderlich, um die Oberfläche der Bodenindikatoren nicht zu beschädigen.

Nach dem Einbau ist die Plattenfläche bis zum vollständigen Fugenschluss unter Zugabe von Wasser einzuschlämmen. Das verbleibende Fugenmaterial muss nach dem Verfugen unbedingt zeitnah und gründlich entfernt werden, da sich ansonsten die Platten verfärben.

Nach dem Abkehren ist die Oberfläche voll funktionsfähig.

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